Was bedeutet eigentlich „Brillenversicherung sinnvoll“?
Ob eine Brillenversicherung sinnvoll ist, hängt nicht allein vom Preis ab. Entscheidend ist das Verhältnis aus Beitrag, Erstattungsumfang und der Frage, welche Leistungen tatsächlich genutzt werden. Genau deshalb ist eine pauschale Aussage „lohnt sich immer“ genauso wenig sinnvoll wie „lohnt sich nie“.
Beim hier beschriebenen Tarif stehen nicht nur Brillen und Kontaktlinsen im Mittelpunkt. Genannt werden außerdem Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Hörgeräte und refraktive Chirurgie. Dadurch kann die persönliche Bewertung anders ausfallen, je nachdem, welche dieser Leistungen für Sie oder Ihr Kind relevant sind.
Besonders anschaulich ist der Brillenbereich: Bis zu 400 € in zwei Kalenderjahren sind vorgesehen, entsprechend 80 % aus bis zu 500 € Rechnungsbetrag. Diese Leistung gilt laut Vorlage auch für Reparaturen. Damit lässt sich der Tarif deutlich konkreter beurteilen als über den Monatsbeitrag allein.
Kann sich der Tarif auch für Nicht-Brillenträger lohnen?
Ja – zumindest kann das grundsätzlich der Fall sein. Wer aktuell keine Brille trägt, sollte den Tarif aber nicht automatisch als sinnvoll betrachten. Entscheidend ist, welche der anderen Leistungen im persönlichen Alltag tatsächlich genutzt werden.
Neben Brillen und Kontaktlinsen nennt der Tarif Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Reiseschutzimpfungen inklusive Malariaprophylaxe, Hörgeräte und refraktive Chirurgie. Wer davon über die Vertragslaufzeit kaum etwas in Anspruch nimmt, hat naturgemäß weniger Möglichkeiten, die vorgesehenen Erstattungsrahmen auszuschöpfen.
Ehrlicherweise kommt es daher darauf an, wie viele Leistungen genutzt werden und ob die jeweiligen Erstattungskontingente regelmäßig oder während der Laufzeit voll beziehungsweise größtenteils ausgeschöpft werden. Genau diese Nutzung ist für die persönliche Beurteilung wichtiger als eine pauschale Aussage über das Produkt.
Warum kann die Brillenversicherung für Kinder besonders sinnvoll sein?
Bei Kindern ist die Frage nach der Sinnhaftigkeit besonders eng mit der Entwicklung der Sehkraft verbunden. Die Vorlage beschreibt, dass die gesetzliche Krankenversicherung insbesondere bei Jugendlichen ab 14 Jahren für neue Brillengläser erst ab einer Veränderung von mindestens 0,5 Dioptrien bezuschusst.
Beim VorsorgePRIVAT-Tarif ist der Zuschuss für Sehhilfen dagegen laut den hier verwendeten Angaben unabhängig vom Dioptrienwert und von einer Mindestveränderung. Für Brillen und Kontaktlinsen sind bis zu 400 € in zwei Kalenderjahren vorgesehen.
Genau das kann im Alltag relevant sein: Eine neue Brille kann nötig werden, weil sich die Sehwerte verändern. Sie kann aber auch beschädigt werden oder eine Reparatur benötigen. Laut Tarifbeschreibung sind auch Reparaturen erfasst. Die Vorlage beschreibt darüber hinaus, dass die Leistung unabhängig vom Dioptrienwert ist – also nicht nur dann, wenn ein bestimmter Grenzwert erreicht wurde.
Für Eltern, die das Thema genauer betrachten möchten, haben wir die Kinderleistungen auf einer eigenen Seite ausführlicher aufbereitet: Brillenversicherung für Kinder
Was ist bei teuren Gleitsichtbrillen wichtig?
Gerade bei höherpreisigen Brillen wird der Erstattungsrahmen interessant, weil der Tarif laut Vorlage 80 % aus bis zu 500 € Rechnungsbetrag beziehungsweise maximal 400 € Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen vorsieht.
Das bedeutet nicht, dass eine teure Gleitsichtbrille automatisch vollständig bezahlt wird. Der Erstattungsrahmen ist begrenzt. Bei einer Rechnung oberhalb des vorgesehenen Rechnungsbetrags bleibt ein Teil der Kosten außerhalb dieser Leistung. Deshalb sollte gerade bei teuren Gleitsichtbrillen vor dem Kauf geprüft werden, wie hoch die Rechnung voraussichtlich ausfällt und wie viel davon innerhalb des Erstattungsrahmens liegt.
Alle Leistungen im Überblick
Die Brillenleistung ist nur ein Teil des Tarifs. Die folgenden Punkte übernehmen die in der Vorlage genannten Leistungsbereiche und Erstattungsgrenzen.
Brillen & Kontaktlinsen
Bis zu 400 € Erstattung alle zwei Kalenderjahre (80 % aus bis zu 500 € Rechnungsbetrag) für neue Brillen, Gläser oder Kontaktlinsen. Gilt laut Vorlage auch für Reparaturen.
Vorsorgeuntersuchungen
Bis zu 200 € im ersten Kalenderjahr, in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu 500 € und ab dem dritten Kalenderjahr bis zu 500 € pro Kalenderjahr.
Impfungen & Reiseschutzimpfungen
Bis zu 300 € in zwei Kalenderjahren für Impfungen und Reiseschutzimpfungen inklusive Malariaprophylaxe.
Refraktive Chirurgie (Augenlasern)
Bis zu 200 € im ersten Kalenderjahr, in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu 500 € und insgesamt bis zu 1.500 € während der Vertragslaufzeit.
Hörgeräte
Bis zu 800 € Erstattung in fünf Kalenderjahren (80 % aus bis zu 1.000 € Rechnungsbetrag).
Weitere Vorteile
- ✓Unabhängig vom Dioptrienwert: Der Zuschuss für Sehhilfen ist laut Vorlage nicht an einen bestimmten Dioptrienwert gebunden.
- ✓Zwei Kalenderjahre Mindestlaufzeit: Die Vorlage beschreibt einen Vertragsabschluss zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres.
- ✓Schneller Online-Abschluss: Der Abschluss ist online vorgesehen; die Vorlage beschreibt ihn als digital und ohne Papierkram.
- ✓Rechnungen per App einreichen: Die Vorlage beschreibt eine digitale Einreichung per Foto bzw. Upload.
Rechnungen per App einreichen
Die Vorlage beschreibt die digitale Einreichung von Arztrechnungen sowie Kaufbelegen für Brillen und Kontaktlinsen per Smartphone. Der Beleg wird fotografiert beziehungsweise hochgeladen und digital übermittelt.
Tarif-Details im Video erklärt

Warum der Tarif VorsorgePRIVAT bei der Frage „Brillenversicherung sinnvoll?“ interessant ist
Als freier Makler bieten wir unseren Kunden das an, was zu ihren Bedürfnissen passt. Der Tarif VorsorgePRIVAT der UKV wird in der Vorlage als einer der leistungsstärkeren Tarife in diesem Bereich beschrieben und bietet ein breites Leistungsspektrum im Bereich Vorsorge – insbesondere eine hohe Erstattung für Sehhilfen.
In der Vorlage wird außerdem beschrieben, dass der Tarif schon lange zu den meistvermittelten Vorsorgetarifen im eigenen Kundenstamm gehört und eine hohe Zufriedenheit besteht. Auch wenn der Tarif für viele Kunden bedarfsgerecht sein kann, sollte jeder prüfen, ob die Leistungen zur eigenen Situation passen.
Der Versicherer: UKV
Hinter dem hier beschriebenen VorsorgePRIVAT-Tarif steht die UKV. Für Kunden ist dabei vor allem wichtig, dass die Entscheidung nicht allein nach dem Produktnamen getroffen wird, sondern anhand der konkreten Leistungen, Erstattungsgrenzen und Vertragsbedingungen.
Genau deshalb stellt diese Seite nicht nur den möglichen Nutzen heraus, sondern zeigt auch die Begrenzungen transparent: Brillen und Kontaktlinsen sind beispielsweise auf bis zu 400 € in zwei Kalenderjahren begrenzt, während andere Leistungsbereiche eigene Erstattungsgrenzen und Zeiträume haben.
So lässt sich der Tarif sachlich einordnen, ohne aus einzelnen Leistungen ein pauschales Leistungsversprechen abzuleiten.
Häufige Fragen zur Brillenversicherung
Das hängt davon ab, wie häufig Sie die Leistungen nutzen. Im hier beschriebenen Tarif können für Brillen und Kontaktlinsen bis zu 400 € in zwei Kalenderjahren erstattet werden. Ob sich die Versicherung persönlich lohnt, hängt deshalb insbesondere davon ab, ob Sie das Erstattungskontingent regelmäßig oder größtenteils nutzen und zusätzlich weitere Leistungen in Anspruch nehmen.
Das kann grundsätzlich möglich sein, weil der Tarif nicht nur Brillen und Kontaktlinsen, sondern auch Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Hörgeräte und refraktive Chirurgie umfasst. Entscheidend ist aber, welche Leistungen tatsächlich genutzt werden.
Für den Rechner auf dieser Seite werden 12,80 € monatlich für Kinder und 17,45 € monatlich für Erwachsene verwendet. Diese Werte stammen aus der Vorgabe für diese Seite.
Nein. Laut den Angaben in der Vorlage gilt der Zuschuss unabhängig vom Dioptrienwert. Vorgesehen sind bis zu 400 € für Brillen und Kontaktlinsen in zwei Kalenderjahren (80 % aus bis zu 500 € Rechnungsbetrag).
Ja. Die Vorlage nennt Reparaturen ausdrücklich als Teil der Brillenleistung. Innerhalb des vorgesehenen Erstattungsrahmens können damit auch Reparaturkosten berücksichtigt werden.
Die Vorlage beschreibt, dass die GKV besonders bei Jugendlichen ab 14 Jahren neue Brillengläser erst ab einer Veränderung von mindestens 0,5 Dioptrien bezuschusst. Die tarifliche Leistung für Sehhilfen soll dagegen unabhängig vom Dioptrienwert und von einer Mindestveränderung gelten.
Vorsorgeuntersuchungen: bis zu 200 € im ersten Kalenderjahr, bis zu 500 € in den ersten beiden Kalenderjahren und ab dem dritten Kalenderjahr bis zu 500 € pro Kalenderjahr.
Impfungen und Reiseschutzimpfungen inklusive Malariaprophylaxe: bis zu 300 € in zwei Kalenderjahren.
Brillen und Kontaktlinsen: bis zu 400 € in zwei Kalenderjahren (80 % aus bis zu 500 € Rechnungsbetrag).
Augenlasern: bis zu 200 € im ersten Kalenderjahr, bis zu 500 € in den ersten beiden Kalenderjahren und insgesamt bis zu 1.500 € innerhalb der Vertragslaufzeit.
Hörgeräte: bis zu 800 € in fünf Kalenderjahren (80 % aus bis zu 1.000 € Rechnungsbetrag).
Die Vorlage beschreibt den Tarif als ohne Wartezeiten bei Sehhilfen. Bei weiteren Leistungen stehen zu Beginn teilweise andere beziehungsweise begrenzte Erstattungsrahmen zur Verfügung.
Nein. Die Vorlage nennt den Abschluss ohne klassische Gesundheitsprüfung.
Laut Vorlage spielt es für die Leistung keine Rolle, wo die Brille oder Kontaktlinsen gekauft werden. Wichtig ist ein gültiger Kaufbeleg; außerdem muss die Dioptrienzahl auf der Rechnung stehen.
Der Versicherungsvertrag wird laut Vorlage zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Wird nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Ja. Die Vorlage beschreibt zwei Altersgruppen: bis 19 Jahre und ab 20 Jahren. In dem Kalenderjahr, in dem eine Altersgrenze erreicht wird, ändert sich ab Januar der Beitrag. Bei einer Umstufung kann laut Vorlage mit einer Frist von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung gekündigt werden.
Ratgeber-Hinweis: sinnvoll heißt nicht automatisch „immer abschließen“
Eine gute Entscheidung berücksichtigt sowohl den möglichen Nutzen als auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Erstattungsrahmen tatsächlich verwendet werden. Gerade bei einem Tarif mit mehreren Leistungsbausteinen sollte deshalb nicht nur die Brillenleistung isoliert betrachtet werden.
Für Kinder kann die Unabhängigkeit vom Dioptrienwert besonders interessant sein. Für Erwachsene kann die Bewertung stärker davon abhängen, ob Brillen, Kontaktlinsen oder andere Tarifleistungen genutzt werden.




