
Brillenversicherung ohne Wartezeit:
400€ Sofort-Zuschuss
Suchen Sie eine leistungsstarke Brillenversicherung ohne Wartezeit? Dann ist der Tarif UKV VorsorgePRIVAT die ideale Lösung für Sie, um bereits ab dem ersten Tag volle Unterstützung für Ihre neue Sehhilfe zu erhalten, ohne die üblichen Sperrfristen anderer Anbieter abwarten zu müssen.
Mehr Leistung als Sie bezahlen!
Warum Sie jetzt handeln sollten: Die Mindestvertragslaufzeit des Tarifs UKV VorsorgePRIVAT endet immer zum Ende des zweiten Kalenderjahres (31.12.2027). Da der Abschluss zum 01. des nächsten Monats erfolgt, verkürzt sich Ihre Beitragszeit, während Sie das volle Leistungsbudget von 400 € sofort abrufen können.
Jetzt Vorteil sichern ->Und das ist erst der Anfang – Sie erhalten folgende Leistungen zusätzlich ohne Mehrprämie:
- Brillen und Kontaktlinsen: In zwei Kalenderjahren bis zu 400 Euro (80 % aus 500 Euro Rechnungsbetrag)
- Hörgeräte: In fünf Kalenderjahren bis zu 800 Euro (80 % aus 1.000 Euro Rechnungsbetrag)
- Vorsorgeuntersuchungen: in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu 500 Euro
- Augenlasern: In den ersten beiden Kalenderjahren bis zu 500 Euro
Somit können in den ersten beiden Kalenderjahren bereits bis zu 2.200 € erstattet werden, während Sie, wenn Sie jetzt abschließen mit Versicherungsbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt, „nur“ — € an Beiträgen investieren. So würden Sie bei voller Nutzung des Vertrags bis zu — € „Gewinn“ machen.
Beiträge: — € vs. 400 € Erstattung = + — € Vorteil
Wann zahlt die Brillenversicherung ohne Wartezeit?
Sofort nach Vertragsbeginn werden bis zu 400 Euro erstattet.
Wo ist der Haken?
Fast unglaublich, aber wahr – es gibt keinen Haken. Direkt nach Vertragsbeginn können eine Brille oder Kontaktlinsen kaufen und die Rechnung einreichen damit die Kosten erstattet werden. Wenn Sie sich trotzdem fragen wieso ein Versicherer mehr Leistungen erstatten sollte, als er überhaupt mit der Prämienzahlung einnimmt, lässt sich nur mit hoher Warscheinlichkeit vermuten, dass nicht jeder alle Leistungen im vollen Umfang in Anspruch nimmt.
Leistungsübersicht VorsorgePRIVAT
Brillenversicherung ohne Wartezeit für Sehhilfen
Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrages bis zu 400 Euro alle zwei Kalenderjahre für die Anschaffung von Brillen und Kontaktlinsen sowie für notwendige Reparaturen.
Augenlasern mit der Brillenversicherung ohne Wartezeit
Die Versicherung übernimmt während der Vertragslaufzeit für Augen-OPs zur Verbesserung der Sehfähigkeit (z.B. LASIK) insgesamt bis zu 1.500 Euro (max. 750 Euro pro Auge). Die Erstattung erfolgt gestaffelt: Im ersten Kalenderjahr erhalten Sie bis zu 200 Euro, in den ersten beiden Kalenderjahren insgesamt bis zu 500 Euro. Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.
Vorsorge mit der Brillenversicherung ohne Wartezeit
Übernahme von Kosten für medizinisch notwendige Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung (z.B. Glaukom-Vorsorge, Krebsfrüherkennung oder Reiseschutzimpfungen) bis zu 500 Euro pro Jahr.
Impfungen & Reiseschutzimpfungen
Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für Schutzimpfungen und Reiseschutzimpfungen, inklusive der Malariaprophylaxe. Insgesamt gezahlt werden hierfür bis zu 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren,damit Sie sowohl im Alltag als auch auf Reisen bestens geschützt sind.
Hörgeräte Zuschuss
Die Versicherung zahlt in fünf Kalenderjahren bis zu 800 Euro (80 % aus 1.000 Euro Rechnungsbetrag)
Tarif-Details im Video erklärt

Häufige Fragen zur Brillenversicherung ohne Wartezeit
Kinder toben gerne – da kann nicht jede Brille mithalten. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie die Brille Ihres Kindes besser ab. Geht die Brille kaputt oder wird eine neue benötigt, erstatten wir 80 % der Kosten (maximal 400 Euro in zwei Kalenderjahren).
Ob Hornhautverkrümmung, Weitsichtig- oder Kurzsichtigkeit – nach einer Augen-OP können Menschen fast jeden Alters langfristig auf Brille oder Kontaktlinsen verzichten. Die Kosten für das Augenlasern können pro Auge zwischen 800 Euro und 2.600 Euro betragen. Wie hoch die Kosten für den Eingriff tatsächlich ausfallen, hängt von Dioptrienwerten, Hornhautdicke, möglichen Vorerkrankungen, vom Verfahren und den individuellen Honoraren der Augenärzten ab. Die GKV bezuschusst Augenoperationen zur Verbesserung der Sehfähigkeit (sogenannte refraktive Chirurgien) in der Regel nicht. Auch Vor- und Nachuntersuchungen müssen selbst gezahlt werden. Unsere Zusatzversicherung übernimmt bis zu 1.500 Euro für Sie – dazu zählen auch die Kosten für die Vor- und Nachuntersuchungen Ihrer Augen.
Hörgeräte sind teuer – sie kosten zwischen 500 Euro und 2.500 Euro. In der Regel werden die Anschaffungskosten nur zum Teil von der GKV erstattet, und das nur alle sechs Jahre. Wir beteiligen uns mit 80 % bis zu 800 Euro in fünf Jahren an den Kosten. Dazu zählen auch die Reparaturkosten, an denen sich die GKV kaum beteiligt. So werden Sie nicht von plötzlichen Ausgaben überrascht und können unbesorgt mit einem funktionierenden Hörgerät am Alltag teilnehmen.
Ob Brille oder Kontaktlinsen – Sie bleiben auf den Kosten sitzen, sobald Sie eine Sehhilfe kaufen müssen. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie sich ab: Wir übernehmen nicht nur 80 % der Kosten (max. 400 Euro in zwei Jahren) für die Anschaffung. Auch, wenn Ihre Brille kaputtgeht, unterstützen wir Sie mit 80 % der Reparaturkosten. Übrigens: Die Versicherung greift unabhängig davon, ob sich Ihre Sehstärke verändert.
Nein, der Abschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.
Wichtig ist nur ein gültiger Kaufbeleg, wo Sie die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft haben, spielt keine Rolle. Außerdem ist es wichtig, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.
Ja, im Tarif VorsorgePRIVAT gelten folgende Begrenzungen für die Erstattung: Vorsorgeuntersuchungen: im ersten Kalenderjahr bis zu 200 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu 500 Euro ab dem dritten Kalenderjahr die volle Tarifleistung bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr Impfungen und Reiseschutzimpfungen inkl. Malariaprophylaxe: in zwei Kalenderjahren bis zu 300 Euro Brillen und Kontaktlinsen: in zwei Kalenderjahren bis zu 400 Euro (80 % aus 500 Euro Rechnungsbetrag) Augenlasern: im ersten Kalenderjahr bis zu 200 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren bis zu 500 Euro Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet. Hörgeräte: in fünf Kalenderjahren bis zu 800 Euro (80 % aus 1.000 Euro Rechnungsbetrag)
Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Kündigen Sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Ja, mit steigendem Alter wird auch der Beitrag der Vorsorgeversicherung teurer. Dem Tarif liegen zwei Altersgruppen zugrunde. Die erste Altersgruppe umfasst Personen bis 19 Jahre, die zweite enthält alle Personen ab 20 Jahren. In dem Kalenderjahr, in dem eine der beiden Altersgrenzen erreicht wird, ändert sich ab Januar auch der Beitrag. Möchten Sie bei einer Umstufung in eine neue Altersgruppe kündigen, können Sie dies mit einer Frist von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Vertragserhöhung tun.
Vertragsbedingungen & Infos
Die Inhalte dieser Seite werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und am 18.04.2026 letztmalig auf Aktualität geprüft. Die UKV (Union Krankenversicherung) ist Teil des Konzerns Versicherungskammer Bayern (VKB), weshalb im Rahmen des Online-Abschlusses Verweise auf die VKB erscheinen können. Ungeachtet dessen beziehen sich alle Angaben auf den Tarif VorsorgePRIVAT der UKV.
Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen (einschließlich etwaiger Tippfehler oder Darstellungsfehler). Maßgeblich für den Versicherungsschutz sowie den Leistungsumfang sind ausschließlich die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die Tarifbedingungen sowie der Versicherungsschein der UKV in ihrer jeweils neuesten Fassung. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Beschreibung und den Vertragsunterlagen haben letztere stets Vorrang.



